Aktuelle Infos zu Besuchen in unserem Haus
Wie seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mitgeteilt wurde, gilt ab 10.02.2023 die Änderung der 17. BayIfSMV Punkt III: Ausnahmen von bundesgesetzlichen Testnachweiserfordernissen.
Besucher*innen können jetzt die Einrichtung mit einem Selbsttest, welcher ohne Aufsicht durchgeführt wurde, betreten. Dazu muss zum Nachweis eine Eigenerklärung, dass der zu Hause durchgeführte Test negativ ist, auf Verlangen gegenüber der Einrichtung vorgewiesen werden.
Beachten Sie weiterhin, dass in der Einrichtung FFP2-Maskenpflicht besteht und halten Sie nach Möglichkeit 1,5 m Abstand voneinander.
Vielen Dank für Ihre Verständnis, bleiben Sie gesund!
Manuela Mehnert
Einrichtungsleitung