Service

Preise

Heimentgelt ab 01.05.2025

Durchschnittliche Tagessätze bei stationärer Pflege

 

Tagessätze im Doppelzimmer

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege 63,90 € 82,61 € 99,51 € 117,13 € 125,05 €
Unterkunft und Verpflegung 28,91 € 28,91 € 28,91 € 28,91 € 28,91 €
Investitionskosten 8,84 € 8,84 € 8,84 € 8,84 € 8,84 €
Ausbildungszuschlag 0,52 € 0,52 € 0,52 € 0,52 € 0,52 €
Ausbildungsumlage 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 €
Gesamt 106,06 € 124,77 € 141,67 € 159,29 € 167,21 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Doppelzimmer/Monat 3.226,51 € 3.795,50 € 4.309,60 €  4.845,60 € 5.086,53 €
Anteil Pflegekasse -131,00 € -805,00 € -1.319,00 € -1.855,00 € -2.096,00 €
Eigenanteil 3.095,35 €  2.990,50 €  2.990,60 €  2.990,60 € 3.130,46 €

 

Tagessätze im Einzelzimmer:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflege 63,90 € 82,61 € 99,51 € 117,13 € 125,05 €
Unterkunft und Verpflegung 28,91 € 28,91 € 28,91 € 28,91 € 28,91 €
Investitionskosten 13,44 € 13,44 € 13,44 € 13,44 € 13,44 €
Ausbildungszuschlag 0,52 € 0,52 € 0,52 € 0,52 € 0,52 €
Ausbildungsumlage 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 € 3,89 €
Gesamt 110,66 € 129,37 € 146,27 € 163,89 € 171,81 €
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Einzelzimmer/Monat 3.366,28 € 3.935,44 € 4.449,53 €  4.985,53 € 5.226,46 €
Anteil Pflegekasse -131,00 € -805,00 € -1.319,00 € -1.855,00 € -2.096,00 €
Eigenanteil 3.235,28 €  3.130,44 €  3.130,53 €  3.130,53 € 3.130,46 €
Heimentgelt für Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege  Tagessatz
Pflege 137,63 €
Unterkunft/Verpflegung 32,71 €
Investitionskosten Doppelzimmer 8,84 €
Ausbildungszuschlag  0,52 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Doppelzimmer 183,59 €
Einzelzimmerzuschlag 4,50 €
Gesamt Einzelzimmer 188,19 €
Eigenanteil für Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege  Tagessatz
im Doppelzimmer 45,44 €
im Einzelzimmer 50,04 €
Anzahl Tage Kurzzeitpflege 13 Tage
Anzahl Tage Verhinderungspflege 12 Tage

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor Ihrem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor Ihre finanziellen MIttel erschöpft sind.

Heimentgelt für Rüstige  Tagessatz
Maßnahmenpauschale 25,51 €
Grundpauschale 28,91 €
Invest 8,84 €
Ausbildungszuschlag  0,52 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Doppelzimmer 67,67 €

Eigenanteil pro Monat: 2.058,52 €

Maßnahmenpauschale 25,51 €
Grundpauschale 28,91 €
Invest 13,44 €
Ausbildungszuschlag  0,52 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt Einzelzimmer 72,27 €

Eigenanteil pro Monat: 2.198,45 €

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden. Das heißt, vor Ihrem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor Ihre finanziellen Mittel erschöpft sind.

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Manuela Mehnert09287 979-0

Pflege Hotline0800 6070110

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

Weitere Fragen
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Pflege Hotline0800 6070110

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