Neues aus dem AWO Sozialzentrum Marie Bauer

Sehr geehrte Angehörige und Betreuer*innen,

nachdem im Landkreis die Inzidienz sinkt und dafür die Impfrate steigt,, haben wir gute Nachrichten für geimpfte und genesene Besucher*innen:

Besucher*innen, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurück liegt, müssen vor Betreten der Einrichtungen kein negatives Testergebnis mehr vorweisen; ausreichend ist die Vorlage des Impfnachweises. 

Für genesene Personen gilt Folgendes: 

  • Bei Vorlage eines mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate alten positiven Testnachweises muss dieser Personenkreis über kein negatives Testergebnis verfügen. 
     
  • Liegt eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als 6 Monate zurück, ist dann kein negativer Test erforderlich, wenn ein positives Testergebnis vorgelegt kann, das älter als 6 Monate ist und ein Impfnachweis über eine einmalige Impfung vorhanden ist. Bei diesem Personenkreis ist die 14-tägige Wartezeit nach der Impfung nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht erforderlich. 

Besucher*innen, welche weder über einen der oben genannten Impfnachweise verfügen, noch innerhalb der letzten 6 Monate von einer Erkrankung mit dem Coronavirus genesen sind, müssen über ein negatives Testergebnis verfügen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Dies bezieht sich sowohl auf Schnell- als auch auf PCR-Tests. 

Schnelltests im Haus werden nach Terminvergabe nur bei symptomfreien Personen durchgeführt und dienen ausschließlich dem Ausschluss eines unbemerkten Infektionsgeschehens. Wenn Sie sich krank fühlen und/oder Symptome haben, wenden Sie sich wie gehabt an ihren Hausarzt.

Weiterhin gilt:

  • Alle Besucher*innen müssen
    • sich bei Betreten der Einrichtung anmelden,
    • sich auf der ausliegenden Besucherliste mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registrieren,
    • durch Unterschrift bestätigen, dass sie frei von respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere oder fieberhaften Erkrankungen sind und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) infizierten und/oder an diesem Virus erkrankten Person gehabt haben.
    • die auf dem Informationsblatt (Anlage der Besucher*innenliste) aufgeführten und aktuell in der Einrichtung geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln kennen und während des Aufenthaltes in der Einrichtung strikt befolgen.
       
  • Besucher*innen müssen während ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung durchgängig eine FFP-2-Maske tragen, den Mindestabstand von 1,5 m zu allen anderen Personen einhalten und auf strenge Händehygiene achten.
     
  • Desinfektionsmittel und Hinweise zu deren Benutzung werden unmittelbar im Eingangsbereich der Einrichtung platziert.
     
  • Besuche finden weiterhin nur nach Terminvergabe in der Kontaktzone statt

Wir freuen uns über diese Erleichterungen und sehen sie als einen weiteren Schritt hin zu einem sich normalisierenden Leben.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihre Manuela Mehnert 
Einrichtungsleitung  

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Frau Manuela Mehnert09287 979-0

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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