Aktuelles aus dem AWO Sozialzentrum Marie Bauer Selb

Sehr geehrte Angehörige und Betreuer*innen,

es gibt weitere positive Neuerungen aus der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu vermelden.

Ab sofort entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises in Landkreisen und Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 50. Besucher*innen, unabhängig davon ob geimpft, genesen oder ungeimpft, müssen daher keinen negativen Testnachweis mehr vorlegen.
Dennoch gilt nach wie vor, dass Besuche nur nach Terminvereinbarung in der Einrichtung möglich sind. Das entsprechende Schutz- und Hygienekonzept findet hier Anwendung. Wenn Sie einen Test machen möchten, sprechen Sie dies bitte bei der Terminvergabe an, da die Tester*innen nur zu begrenzten Zeiten im Haus sein werden.

Die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt bis zum 30.06.2021 uneingeschränkt weiter.
Ab dem 01.07.2021 entfällt für geimpfte und genesene Besucher*innen und Mitarbeiter*innen diese Verpflichtung. Ab dann reicht eine medizinische Gesichtsmaske aus. Von Besucher*innen ist ein Impf- beziehungsweise ein Genesenennachweis der Einrichtung vorab vorzulegen. Sollte kein Nachweis vorgelegt werden, gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

So wurden weitere Schritte zur Normalisierung unseres Lebens erreicht. Hoffen wir, dass es in diese Richtung weitergeht.

Bitte bleiben Sie gesund!


Manuela Mehnert
Einrichtungsleitung
 

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Frau Manuela Mehnert09287 979-0

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